29.04.2020
Sinn muss unter den Rettungsschirm
29.04.2020
Nächstes Lockdown-Opfer: Gerade erst hatte Sinn zum Wochenstart einen Großteil seiner vor allem in NRW angesiedelten 23 Filialen wieder eröffnet, da musste Firmenchef Friedrich Wilhelm Göbel auch gleich die Zahlungsunfähigkeit verkünden.
Die Modekette sucht nun angesichts der Umsatzeinbrüche durch die Corona-Pandemie die Rettung in einem Schutzschirmverfahren. Das Amtsgericht Hagen hat ein entsprechendes Insolvenzverfahren eröffnet. Ziel sei es, alle Häuser weiter zu führen und möglichst keine der rund 1.400 Arbeitsplätze abzubauen.
Göbel führt die wirtschaftlichen Probleme auf die behördlich angeordnete Schließung in der Corona-Zeit zurück. Dadurch habe das Unternehmen, das zuvor profitabel war, Umsatz in Höhe von 33 Millionen Euro verloren, wie der General-Anzeiger in Bonn berichtet, wo Sinn seine größte Filiale betreibt.
Notwendige Kredite in zweistelliger Millionenhöhe habe das Unternehmen nicht bekommen. Die Sinn GmbH habe mit vier Banken über Mittel aus dem Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Sonderprogramm 2020 gesprochen, jedoch von allen eine Absage erhalten.
Das Schutzschirmverfahren als besonderes Verfahren des deutschen Insolvenzrechts, das die vorläufige Eigenverwaltung mit dem Ziel der schnellen Erarbeitung eines Insolvenzplans verbindet, könnte nun die Sanierung erleichtern.
Die Filialen sollen zunächst alle weiter geöffnet bleiben. Große Umsätze erwartet Göbel dabei nicht. Das Geschäft sei zu Wochenbeginn auch schleppende angelaufen, niemand sei wirklich in Kauflaune, beschreibt der Sinn-Manager die Lage.
Das Unternehmen mit Hauptsitz in Hagen erzielte 2019 einen Umsatz von 208 Millionen Euro. Für dieses Jahr waren 220 Millionen Euro geplant.
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