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DPA
Veröffentlicht am
06.12.2017
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Teilerfolg vor EuGH für Online-Parfümerie Parfumdreams: Kein pauschales Plattformverbot

Von
DPA
Veröffentlicht am
06.12.2017

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 06. Dezember im Streit um den Internethandel mit Luxuskosmetik ein Urteil gesprochen. Konkret geht es um Vorgaben, wonach es der Online-Parfümerie Parfumdreams, Tochterunternehmen der Parfümerie Akzente GmbH, untersagt werden sollte, Luxus-Kosmetikprodukte der Coty Germany GmbH über Drittplattformen wie Amazon zu verkaufen. Vor der höchsten juristischen Instanz in Europa setzte sich der beklagte Onlineshop Parfumdreams in Teilen gegen Coty in dem seit 2012 anhängigen Rechtsstreit durch.

"Das EuGH-Urteil ist ein deutlicher Erfolg für uns und den Online-Handel, denn der EuGH hat einen Riegel vor pauschale Plattformverbote geschoben. Autorisierte Händler wie wir dürfen Markenprodukte dann auf nach außen erkennbaren Drittplattformen verkaufen, wenn dabei die Bedingungen erfüllt werden, die für die Wahrung des Luxus-Images überhaupt erforderlich und angemessen sind", sagte Kai Renchen, Geschäftsführer von Parfumdreams.

Kai Renchen, Gründer und Geschäftsführer von Parfumdreams (Parfümerie Akzente GmbH). - Parfumdreams


Das Oberlandesgericht Frankfurt wird zu prüfen haben, ob dies der Fall ist.
Wie schon in den Schlussanträgen des Generalanwalts beschrieben, werden Hersteller nun Kriterien festlegen müssen, so dass Online-Händler über Drittplattformen vertreiben dürften. "In Europa ansässige, kleine und mittelständische Unternehmen haben dann legitimierten Zugang zu den für ihr Wachstum so relevanten Plattformen", erklärte Renchen.

Zwar resultiert bei Parfumdreams mittlerweile nur noch ein geringer Anteil des Online-Umsatzes aus Plattform-Verkäufen, doch ohne Amazon wäre das Unternehmen nicht so schnell so groß geworden. Daher stellen Drittplattformen insgesamt für kleine und mittelständische Online-Händler ein wichtiges Markteintrittskriterium dar.

Parfumdreams, Tochterunternehmen der Parfümerie Akzente GmbH, ist autorisierter Händler von Coty Germany GmbH. Im Vertrag sind Vorgaben zum selektiven Vertrieb geregelt. 2012 gab es eine Anpassung, wonach der Vertrieb über Drittplattformen ausgeschlossen werden sollte. Diese Klausel hat Parfumdreams nicht akzeptiert, woraufhin Coty Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht hat. In erster Instanz hatte das Landgericht Frankfurt entschieden, dass das Verbot eine unzulässige Kernbeschränkung und ein Verstoß gegen das kartellrechtliche Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen darstellt. Gegen das Urteil hatte Coty Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat daraufhin den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht.

Parfumdreams ist die Nummer zwei unter Deutschlands Online-Parfümerien. Das Sortiment umfasst mehr als 40.000 Produkte von über 600 Marken. Der Shop wurde 2004 von Kai Renchen gegründet. Die Online-Tochter des Familienunternehmens Parfümerie Akzente GmbH entwickelte sich zu einem Mittelständler, der derzeit knapp zwei Million Kunden verzeichnet und jedes Jahr zweistellig wächst. Das E-Commerce-Geschäft und der stationäre Handel ergänzen sich dabei und nutzen die spezifischen Erfahrungen der unterschiedlichen Vertriebswege. Das junge Unternehmen aus der Gemeinde Pfedelbach in Baden-Württemberg hat das starke Wachstum komplett aus eigener Kraft bewältigt.

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