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Von
DPA
Veröffentlicht am
21.09.2017
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Textilbündnis braucht gesetzliche Unterstützung: Nur wenige Unternehmen veröffentlichen ihre Roadmaps 2017

Von
DPA
Veröffentlicht am
21.09.2017

Für das Jahr 2017 mussten sich die Mitglieder im Textilbündnis erstmals in sogenannten Roadmaps-Ziele für die Umsetzung von Umwelt- und Sozialstandards in ihren Lieferketten setzen. Die Veröffentlichung dieser Roadmaps ist in diesem Jahr noch freiwillig, doch ab 2018 verpflichtend. Der erste Roadmap-Prozess war in diesem Jahr also noch im "Probelauf" und somit eine Herausforderung.

Die Offenlegung der Roadmaps für Unternehmen im Textilbündnis wird gefordert. - hessnatur


Entgegen der Erwartungen der Zivilgesellschaft haben nur wenige Mitgliedsunternehmen ihre Roadmaps im Jahr 2017 veröffentlicht. Insgesamt waren dies 19 von 87 berichtspflichtigen Mitgliedsunternehmen, also rund 22 Prozent. Umso mehr begrüßt es die Zivilgesellschaft im Textilbündnis, dass insgesamt 40 Mitglieder (darunter die Bundesregierung, zwei Gewerkschaften, 12 NGOs, 4 Standardorganisationen, 2 Verbände sowie 19 Unternehmen) ihre Roadmap bereits in diesem Jahr veröffentlicht haben.

Die Entwicklung eines Rahmens zur Erstellung der Roadmap war Pionierarbeit und weist daher noch einige Fehler auf, die korrigiert werden müssen: Aufgrund mangelnder Vorgaben zu Formulierungskriterien variieren die Zielformulierungen stark und einige Roadmaps sind nicht vergleichbar. Ziele werden häufig nicht präzise (messbar, spezifisch, realistisch) formuliert, da es keine Zeit- und Mengenziele als Mindeststandards gibt. Der gewünschte Fortschritt zum Vorjahr kann häufig nicht nachvollzogen werden, da die Ausgangssituation nur den externen Prüfern, nicht aber der Öffentlichkeit, bekannt ist.

Die veröffentlichten Roadmaps der Unternehmen weisen ein sehr unterschiedliches Ambitionsniveau auf. Wichtige Bündnisziele, wie zum Beispiel existenzsichernde Löhne, werden zwar von einigen Unternehmen erwähnt, jedoch ohne anspruchsvolle und klar messbare Ziele zu formulieren. Der Ausschluss von Diskriminierung u.a. von Frauen sowie die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz werden in den veröffentlichten Roadmaps kaum erwähnt.

Nur wenige Unternehmen setzen sich Ziele zur Offenlegung ihrer Lieferketten. Zudem ist bei zahlreichen Zielsetzungen der Abdeckungsgrad, also der Anteil an Lieferanten, die mit einer Maßnahme erreicht werden sollen, nicht ersichtlich. Dadurch kann nicht nachvollzogen werden, ob das Ziel nur Pilotprojekte betrifft oder alle Lieferanten umfasst.

Dies zeigt deutlich, das Textilbündnis braucht verpflichtende Vorgaben an Zeit- und Mengenzielen für die Zielformulierung sowie für die inhaltlich abzudeckenden Themen. Auch müsste die jeweilige Ausgangssituation bekannt sein. Diese Vorgaben werden zurzeit verhandelt und stellen eine wichtige Grundvoraussetzung für das Gelingen des Bündnisses dar.

Von der nächsten Bundesregierung fordert die Kampagne für Saubere Kleidung daher gesetzliche Maßnahmen zu Offenlegungspflichten für die Lieferketten sowie zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für die Textilwirtschaft. Die Entwicklungen im Textilbündnis zeigen, dass dieser Verpflichtungsgrad notwendig ist, um substanzielle Verbesserungen zu erreichen. Das Textilbündnis kann hierzu eine sinnvolle Ergänzung darstellen, da hier gemeinsam an Problemstellungen gearbeitet und so eine größere Wirkung erreicht werden kann.

20 Organisationen der Zivilgesellschaft sind Mitglieder des Textilbündnisses, die von folgenden drei NGOs im Steuerungskreis vertreten werden: FEMNET, INKOTA-Netzwerk und Südwind Institut. Alle drei sind auch Trägerorganisationen der Kampagne für Saubere Kleidung.

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