04.06.2014
China lockert Bedingungen für ausländische Investoren
04.06.2014
Am 17. Juni führt China ein Verfahren zur beschränkten Genehmigung und Registrierung ein, um ausländische Investitionen zu erleichtern. Dieses System soll das bislang angewandte Verfahren der vollständigen Genehmigung ersetzen, das umfangreicher war.
Mit dieser Maßnahme reagiert das Land auf die Anpassung seiner globalen Präferenzpolitik. In- und ausländische Unternehmen sollen gleichwertig behandelt werden. „Das bedeutet nicht, dass unsere Politik ausländische Investitionen nicht fördert“, erklärte Xi Jinping noch vor seinem Amtsantritt als Staatspräsident der Volksrepublik China im März 2013. Er verwies dabei auf die Einführung einer Vorzugsbesteuerung, durch die gewisse Steuern für ausländische Investoren entfallen. „China verfolgt weiterhin seine Strategie, um die Binnennachfrage anzukurbeln“, betonte der Staatspräsident. „Diese Politik eröffnet ausländischen Unternehmen mehr Möglichkeiten, ihre Produkte auf dem chinesischen Markt einzuführen“.
In den vergangenen zehn Jahren haben sich die chinesischen Exporte mit dem Faktor 4,9 und die Importe mit dem Faktor 4,7 multipliziert. Im ersten Quartal 2014 verlangsamte sich das Wachstum im Textil-/Bekleidungssektor jedoch.
2013 exportierte China Bekleidungsgüter im Wert von 26,5 Milliarden Euro nach Europa (-4 Prozent). Das Land steht damit an erster Stelle, weit vor Bangladesch mit 9,3 Milliarden Euro. Im selben Zeitraum hat China zudem 7,7 Milliarden Euro an Textilien nach Europa exportiert (+2 Prozent).
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