DPA
21.10.2015
Coty bekommt Recht bei Klage gegen Produktpiraterie
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21.10.2015
Bei Produktpiraterie müssen Banken Name und Anschrift eines verdächtigen Kunden an betroffene Firmen herausrücken. Die Geldhäuser könnten die Auskunft nicht unter Hinweis auf das Bankgeheimnis verweigern, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Die Richter gaben damit der Kosmetikfirma Coty recht. Der Konzern darf nun von der Stadtsparkasse Magdeburg erfahren, wer auf der Internetplattform Ebay 2011 gefälschte Davidoff-Produkte angeboten hatte. Coty gehören die Rechte an dem Parfüm. (Az.: I ZR 51/12)
Die Produktfälschung von "Davidoff Hot Water" war 2011 auf Ebay unter dem Namen "sandyundbert2009" eingestellt worden. Als eine Anfrage bei der Plattform über den Verkäufer nicht weiterführte, wandte sich das Unternehmen an die Sparkasse, über deren Konto die Geschäfte abgewickelt worden waren. Unter Berufung auf das Bankgeheimnis gab das Geldhaus die Daten des Kontoinhabers aber nicht heraus. Coty klagte.
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