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Veröffentlicht am
12.02.2018
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HDE sieht Straßburger Geoblocking-Verordnung kritisch

Veröffentlicht am
12.02.2018

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht die in der vergangenen Woche vom EU-Parlament in Straßburg angenommene Geoblocking-Verordnung weiterhin kritisch. "Das überfordert im Ergebnis vor allem den mittelständischen Online-Handel", so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. 

Der HDE sieht kleine und mittelständische Online-Händler durch die neue EU-Verordnung überfordert. - Archiv


Dahinter steckt der politische Wille, Verbrauchern Schnäppchen und andere Angebote eines E-Commerce-Anbieters in allen EU-Ländern gleichermaßen zugänglich zu machen.

Mit Hilfe von Geoblocking können Anbieter von Inhalten und Produkten im Internet ihre Webseiten für bestimmte Länder oder Regionen einschränken oder die Verbraucher auf eine Seite weiterleiten, deren Inhalte speziell auf das Land zugeschnitten wurden. 

"Die vielen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen im Verbraucherrecht in der EU machen Geoblocking für viele Unternehmen notwendig. Denn insbesondere kleinere Händler sind schlicht überfordert, wenn sie gezwungen werden, in alle EU-Länder zu verkaufen und die möglicherweise dort gültigen Rechtsvorschriften zu beachten", so Tromp weiter.

Für die Händler fehle nach wie vor eine rechtssichere Lösung der Frage, welches Recht bei grenzüberschreitenden Verkäufen Anwendung finden soll.

Außerdem sei die jetzt vorgesehene Übergangsfrist von neun Monaten als Umsetzungsfrist für die Unternehmen immer noch viel zu kurz. Hier müssten komplexe Geschäftsprozesse umgestellt werden, dafür benötigten die Betriebe mehr Zeit.

Nachdem Rat und Parlament die Verordnung angenommen haben, wird der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach dieser Veröffentlichung, voraussichtlich gegen Mitte März, in Kraft.

Erst nach Ablauf dieser Übergangsfrist, voraussichtlich im Dezember, ist die Verordnung dann direkt anwendbar.

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