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Fabeau
Veröffentlicht am
10.09.2010
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s.Oliver wegen Löhnen in der Kritik

Von
Fabeau
Veröffentlicht am
10.09.2010


Nachdem der Billig-Discounter Kik zum ersten Oktober einen Mindestlohn einführen möchte, gibt es nun auch bei s.Oliver Kritik an den Löhnen der Aushilfskräfte. Eine Mitarbeiterin aus Nordrhein-Westfalen beschwerte sich in der WAZ, dass sie einen auf ein Jahr befristeten Vertrag hätte, in dem ausdrücklich geregelt würde, dass sie trotz des Stundenlohns von 6,50 Euro Sozialabgaben zu leisten habe und  damit insgesamt auf einen Nettostundenlohn von 5,22 Euro käme. Zuschläge für Mehrarbeit und Wochenendarbeit gäbe es nicht. Die Frau geht davon aus, dass sie am Ende des Monats nicht das nötige Geld zum Leben verdienen könne. Sie gibt an, dass in ihrem Vertrag stünde, dass sie nur auf Anfrage vom Unternehmen s.Oliver arbeiten dürfe, welches ihr mindestens vier Tage im Voraus die Arbeitszeit bekannt gäbe. Daher könnte es passieren, dass das Unternehmen ihre Arbeitszeit reduziert und ihr der Gegenwert letztlich auf dem Konto fehlt. Ein weiterer Nebenjob als Ausgleich, müsste zudem ausdrücklich mit s.Oliver abgesprochen sein. Auch im Krankheitsfalle soll die Mitarbeiterin keine finanzielle Unterstützung bekommen. Im Vertrag hieße es dazu: „Der Arbeitnehmer erhält keine Entgeltfortzahlung, wenn feststeht, dass keine Arbeitsleistung abgerufen worden wäre.“
Die Gewerkschaft ver.di bezeichnete das Verhalten von s.Oliver als „menschenunwürdig“. Zudem sei es „rechtswidrig“, dass die Mitarbeiterin nicht mit einer Mindeststundenzahl rechnen kann. s.Oliver hingegen widersprach den Angaben und teilte mit, dass Minijobbern Nettolöhne auf 400-Euro-Basis bezahlt würden und Mitarbeiter in der sogenannten Gleitzone von 401 bis 800 Euro im Durchschnitt 7,50 Euro bekämen. Generell würde - je nach Leistung und Berufserfahrung - ein Stundenlohn zwischen sechs und zehn Euro bezahlt. Man orientiere sich am Einzelhandels-Tariflohn. Den Vorwurf der unbezahlten Mehrarbeit, bestritt das Unternehmen und erklärte, dass bei Aushilfen Mehrarbeit gar nicht anfallen würde.

Foto: s.oliver

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Business